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max
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Waschmaschine neben Badewanne Verfasst am: 21.07.2010, 22:51 |
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Hallo zusammen,
Bei einer Periodischen Kontrolle traf ich folgende Situation an:
Badezimmer ca 30Jährig, unmittelbar neben der Badewanne befindet sich ein
Anschluss für eine Waschmaschine 1x400/230VTNC, Maschine wurde bereits
demontiert und entsorgt.
Jetzt ist aber eine neue Maschine in Planung und zwar an derselben Stelle.
Frage; teilt ihr auch die Meinung dass hier bereits NIN 2010 vollumfänglich zum tragen kommt.
mfg. max |
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grisu
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Verfasst am: 23.07.2010, 14:40 |
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Hallo max
Wenn nur die Maschine ersetzt wird sehe ich da kein Probmem. Distanz Waschmaschine... ist ja IP X4, wird ja wohl ein Festanschluss sein über Schalter IP X4 (je nach Distanz) Ausbau auf TN-S und FI kann man nur empfehlen aber nicht verlangen, so sehe ich das. gruss grisu |
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alfred82
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Verfasst am: 23.07.2010, 15:55 |
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Hallo Max
Ich sehe das Ähnlich wie grisu. Wird diese dann fest angeschlossen? Oder Steckbar? Wenn Steckbar müsste ja die Steckdose geändert werden, dann wäre der Fall klar (NIN2010).
Bei einem Festanschluss, bist Du als Fachperson aber in der Pflicht, den Kunden über die Gefahren und die Verbesserungsmöglichkeiten zu Informieren.
Gruss Alfred |
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Böffli
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Verfasst am: 23.07.2010, 17:57 |
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Hallo zusammen
Bin eigentlich kein Bingel. Aber hier sehe ich es ganz klar anders.
Im Badezimmer wir ein neuer Verbraucher Installiert und hier gilt die NIN 2010 im vollem Umfang.
Nun vermutlich kann man den Anschluss kaum mit einem verhältniss mässig trag baren Aufwand ersetzen. ( Kann man so in der Not lassen)
Jedoch ist es vermutlich kein verhältniss mässig grosen Aufwand die bestehende TN-C Leitung aus dem Rohr zu ziehen und durch eine TN-S Leitung mit Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen.
Würde ich hier dies abnehmen, bräuchtest Du eine sehr gute Erklärung, weshalb Du auf den Fehlerstromschutzschalter verzichtet hast.
Mehrkosten für die Sicherheit bis ca. Fr. 500.- liegen bei jedem Hausbesitzer drin und wird auch bezahlt. _________________ Böffli |
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alfred82
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Verfasst am: 26.07.2010, 14:20 |
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Hallo Böffli
Bin aber mit Dir auch nicht ganz einig:
Die NIN gilt für die Installation und wen ein Kunde ein neues Gerät/ Betriebsmittel an einer bestehenden Steckdose einstecken will, ist das nicht Sache der NIN.
Deshalb meine Vorhergehende Frage ob fest oder Steckbar montiert.
Grundsätzlich haben solche Geräte gar nichts zu suchen in diesen Räumen, wird aber heute immer noch viel gemacht, ich weiss
Gruss |
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grisu
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Verfasst am: 27.07.2010, 13:07 |
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Möchte dazu noch was sagen... Wenn z.B. in der PK eine solche neue Waschmaschine gesteckt an einer alten Steckdose gesichtet wird (TN-C), kann man nicht die Steckdose beanstanden, da diese vor 1985 installiert worden ist und daher ohne FI.
Empfehlen ist klar, FI ist der ideale Personenschutz. |
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Böffli
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Verfasst am: 27.07.2010, 17:57 |
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Hallo Grisu und Alfred
Ich muss Grisu mit seiner Aussage recht geben.
Ganz ehrlich sind wir hier schon wieder beim Thema , was darf so eine Installation kosten. Was ist verhältniss mässig ein tragbarer Aufwand? Welche berufsethik lebe ich in meinem Betrieb.
Als Sicherheitsberater verkaufe ich jeden Tag eine handvoll Sicherheit. Mit zwei drei guten Praxisbeispielen (Model mit Föhn und unterspannung stehenden Apparat) ist der Fehlerstromschutzschalter für die meisten Kunden von mir keine Preisfrage sondern eine Frage der Sicherheit, welcher in gut 70% aller kontrollen für die ganze Installation nach gerüstet wird.
Es ist uns freigestellt mit welcher Ethik wir Arbeiten wollen.
Ich bin bei der Durchsetzung meiner Bericht grosszügig. Jeder muss selber mit seiner Installation klar kommen. Serbelt die USV-Anlage im Notfall ab weil sie nicht gewartet wird, lösen Sicherungen aus weil sie überlastet sind. Schreib ich es wohl auf den Bericht. Gib mich jedoch auch zu frieden, wenn der Mangel nicht behoben wird.
Ist ein Schutzleiter unterbrochen oder wird auf den Fehlerstromschutzschalter verzichtet, stehen Menschen- und Tierleben auf dem Spiel und hier mache ich keine kompromisse. Hier gilt für mich mit einer Portion Menschenverstand nur noch die NIN 2010.
Unser Berufstand hat lange genug auf diese gewartet. _________________ Böffli |
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Knabe
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Verfasst am: 10.08.2010, 18:37 |
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Ich unterstütze die Meinung von Böffli vollumfänglich. Hier gehört der FI-Schutz nachgerüstet, egal ob das Gerät nun neu/alt oder fest/gesteckt angeschlossen ist.
Was glaubt ihr, lebt der Kunde im Fehlerfall länger weil die Maschine gesteckt war? Sicher nicht! Das sind meiner Meinung nach fadenscheinige Argumente.
Sicherheit ist es was wir in unserem Beruf verkaufen wollen und müssen. Ein FI-Schutz im Bad ist heute Stand der Technik. Und die NIV fordert unter Art. 3 Absatz 1: " ... elektrische Installationen müssen NACH DEN ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden....In dem Artikel steht weiter noch, das es zu keiner Gefährdung von Personen und Sachen im Betrieb führen darf. Also wo liegt nun das Problem....?
Ich bin heute soweit, dass ich klar einen FI-Schutz verlange bei Steckdosen im Bad. Insbesondere wenn die WM schon direkt neben der Wanne steht... Und nach kurzer Erklärung beim Kunden, sieht das jetzt "fast" jeder ein.
Zudem gibt es halt 2 Arten Installateure: Typ 1 geht zum Kunden mit unserer Beanstandung und verkauft Sicherheit und verdient 300.- ; Typ 2 geht zum Kunden und schimpft über uns und verkauft halt nichts sondern opfert unnötig Zeit und jammert am Abend nichts verdient zu haben....
Das war nun mein Senf dazu... _________________ Strom macht klein, schwarz und hässlich.... |
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grisu
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Verfasst am: 11.08.2010, 21:03 |
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Hallo Knabe
Deine Meinung finde ich richtig. Sie ist aber nicht durchsetzbar. Wenn Du eine alte Installation (FI ist für Steckdosen im Bad und Aussen seit 1.Juni 1985 Pflicht) nach HV vor 1985 erstellt beanstandest wird es heissen kontrolliere nach HV, denn Sie wurde da erstellt. Da sehe ich auch das Problem bei PK... HV 1985, NIN 1995, NIN 2000, NIN 2005, NIN 2010..... PK.... wann wurde die Installation erstellt oder erweitert...? Darum ist der gesunde Menschenverstand zum Schutz für Personen, Tiere und Sachen die beste Lösung. Ich meine Du kannst ja auch nicht verlangen, dass ab heute bei jeder PK jede Steckdose beanstandet wird nur weil es in den NIN 2010 so verlangt wird.
Es ist nicht immer einfach für den Sicherheits-Berater... Es grüsst grisu. |
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LdoubbleU
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Verfasst am: 24.08.2010, 23:34 |
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Danke Grisu,
sehe ich genauso. |
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